Bericht der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2020

Nach einer längeren Corona Bedingten Pause traf sich der Gemeinderat am 08.12 zu einer umfangreichen Sitzung. Folgende Punkte wurden besprochen:

Unter TOP 2 wurde der Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 verabschiedet. Dieser weist dieses Jahr ein negatives Ergebnis von 26.900€ auf. Dies liegt daran, dass im kommenden Jahr ein geringerer Baumbestand zum Verkauf steht. Momentan gibt es allerdings noch gute Chancen das Wirtschaftsjahr mit einer schwarzen Null zu schließen.

Der TOP 3 befasst sich mit dem Breitbandausbau durch BBV. Herr Maruszczyk stand den Gemeinderäten rede und Antwort. Er betonte, dass die BBV plane mit dem Tiefbau in Neckarbischofsheim im Sommer 2021 zu beginnen. Spätestens im Dezember 2021 soll der Internetzugang über das Glasfasernetz möglich sein.

Die Vergabe der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung der Planleistungen für den ev. Kindergarten in Neckarbischofsheim wurde unter TOP 4 besprochen. Momentan wird noch geklärt, ob eine solche europaweite Ausschreibung nötig sein wird. Falls dies der Fall ist, wird die Kanzlei Schlatter aus Heidelberg mit dieser beauftragt.

Ebenfalls für den ev. Kindergarten wurde unter TOP 5 eine FSJ Stelle für das Jahr 2021 beschlossen. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten dieser Stelle mit ca. 90%.

Unter Top 6 ging es noch ein letztes Mal um unsere Kindergärten. Dort wurde der Erlass der Kindergartengebühren aufgrund der Corona Pandemie beschlossen. Damit werden die Kindergartengebühren für die Monate April und Juni komplett erlassen- Die Gebühren für den Monat Mai werden für alle Kinder erlassen, die nicht in der Notbetreuung betreut wurden.

Die Feststellung der Jahresrechnung für den Haushalt 2019 wurde unter TOP 7 besprochen. Das Haushaltsjahr schließt mit einem Gesamtvolumen von 24.799.519,03€. Nähere Ausführungen sind der Tagesordnung auf unserer Website zu entnehmen. Die Jahresrechnung liegt außerdem bis zum 22.12.2020 im Rathaus zur Einsicht aus.

TOP 8 beschäftigte sich mit dem Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz der Kommunalen Doppik. Dies ist eine Wahlmöglichkeit, die jede Gemeinde selbst für die Eröffnungsbilanz festlegen kann. Diese wurde vom Gemeinderat positiv entschieden.

Es folgte ein mündlicher Bericht zum aktuellen Stand der investiven Maßnahmen mit Blick auf 2021. 2020 war stark vom Führungswechsel im Rathaus und der Corona Pandemie geprägt. Deshalb konnten nicht alle geplanten Investitionen vollzogen werden. Im Folgenden einige der größten Investitionen. Es konnten einige neue Maschinen und Arbeitsgeräte für den Baubetriebshof beschafft werden. Im Rathaus wurde die Umstellung auf das aktuelle MS-Office durchgeführt. Die Feuerwehr bekam einen neuen MTW. Außerdem wurden einige Investitionen in Gymnasium und Kindergarten getätigt. Unter anderem wurden dort Tablets aus Fördermitteln des Landes beschafft.

Die Feuerwehr Kostensatzung wurde unter TOP 10 beraten. Dort wurden die Regelungen des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr in Rechnung gestellt. Die sind Kosten, die bei kostenpflichtigen Einsätzen in Rechnung gestellt werden.

Unter TOP 11 wurde die Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen. Künftig erhält jeder Feuerwehrmann eine Entschädigung von 8,00€ je Einsatzstunde. Außerdem wurden die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger wie zum Beispiel die Kommandanten in einem zweistufigen Modell angepasst.

Die Eintrittspreise des örtlichen Hallenbades wurden im folgenden TOP Beraten. Künftig wird die Einzelkarte zwischen 0,50€ und 1,00€ teurer. Die letzte Erhöhung fand im Jahre 1996 statt.

Auch die Hundesteuersatzung wurde angepasst. Künftig kostet der Ersthund 96,00€ und wurde damit um 12,00€ teurer. Hunde, die aus einem Tierheim stammen, sind in der ersten 6 Monaten steuerfrei. Therapie- Blinden-, und Jagdhunde sind grundsätzlich von der Steuer befreit.

Unter TOP14 wurde ein Zuschuss für den TV Neckarbischofsheim über 15.000 Euro beschlossen. Dieser wird zum Bau des neuen Kinderbeckens im Freibad verwendet.

TOP 15 beschäftigte sich mit dem Bebauungsplan „Unter dem Linsenkuchen“. Künftig wird es nun auch möglich sein, eine Klinkerfassade anzubringen.

Die Verlegung des Radweges zwischen Auwiesenstraße und Schlosspark wurde unter TOP 16 beschlossen. Hierzu wurde ein Antrag gestellt. Die genaue Wegführung und sämtliche Details werden in den kommenden Wochen mit der Antragstellerin besprochen.

Unter TOP 17 wurde die Veräußerung eines Grundstückes in der Allee La Chapelle-Saint-Luc beschlossen. Der Käufer ist allerdings verpflichtet innerhalb der nächsten 5 Jahre ein Haus auf diesem Grundstück zu errichten.

Der letzte Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Der Stadt Neckarbischofsheim stehen hierzu weiterhin die Räumlichkeiten der alten Strumpffabrik in der von-Hindenburg-Str. 76 zur Verfügung. Die Miete wurde erfreulicherweise günstiger. An dieser Stelle nochmal ein herzliches Dankeschön an den Großzügigen Vermieter.

Bei Fragen zu einzelnen TOPS können Sie sich jederzeit bei Ihren Stadträten der Aktive Liste melden.

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