Bericht der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020

Der erste Punkt auf unserer Tagesordnung war die Bebauungsplanänderung des Gebietes „Über den Feldgärten“ in Helmhof. Hier wurde aufgrund einer Anfrage des Eigentümers das Baufenster eines Grundstückes so verändert, dass dieses geteilt werden kann. Auf dem neu entstandenen Grundstück soll dann ein neues Wohnhaus entstehen. Der Bauantrag folgt.
Die Kosten der Änderung trägt der Eigentümer.

Unsere Kämmerin Marion Adams gab uns einen sehr verständlichen Zwischenbericht des Haushaltsplans. Durch die Corona Pandemie weist unser Haushalt momentan ein Minus von 829.000€ auf. Die Ausgaben befinden sich dabei circa auf den angesetzten Beträgen. Allerdings haben wir enorme Einbrüche auf der Einnahmenseite zu verbuchen. Diese setzten sich unter anderem aus fehlenden Betreuungsgebühren, Steuereinnahmen und Eintrittsgelder des Hallenbades zusammen.

Unter TOP3 wurde die Nachkalkulation (2017/2018) und die Kalkulation der zentralen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren für den Zeitraum 2020-2022 beraten. Die Schmutzwassergebühren belaufen sich in Zukunft auf 3,15€/m³ Frischwasser, die Niederschlagswassergebühren auf 0,64€/m³ bebaute und befestigte Fläche.

Mit der Sportgemeinschaft Untergimpern wurde ein Vertrag über die Mäharbeiten auf dem Sportplatz abgeschlossen. Die SGU wird in Zukunft den Sportplatz komplett selbstständig mähen. Der Bauhof ist somit entlastet und kann mit den gewonnenen Kapazitäten andere Pflegemaßnahmen im Gemarkungsgebiet durchführen. Die SGU erhält hierfür einen einmaligen Zuschuss von maximal 10.000€, der zum Kauf eines Spindelmähers dient. Außerdem erhalten Sie eine jährliche Aufwands- und Wartungspauschale von 3.000€.

Unter TOP7 wurde ein Mitglied des Gemeinderats gewählt, der den neu gewählten Bürgermeister Thomas Seidelmann vereidigt und verpflichtet. In der Vergangenheit wurde dies immer vom 1. Bürgermeister-Stellvertreter durchgeführt. Der Gemeinderat hat sich demnach darauf verständig, dass Gerold Rossel die Vereidigung vornehmen wird.

Der letzte Tagesordnungspunkt brachte den meisten Diskussionsbedarf. Hier wurde die Einweisung des neu gewählten Bürgermeisters Thomas Seidelmann in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes beraten.
In Kommunen bis zu einer Einwohnerzahl von 5.000 Einwohnern kann der Bürgermeister einer Stadt in die Besoldungsgruppe A15 oder A16 eingruppiert werden. Der Gemeinderat darf über die Eingruppierungsstufe entscheiden.
Die Amtsinhaberin Tanja Grether, genauso wie ihr Vorgänger Hans-Joachim Vogt wurden beide in A16 eingestuft. Rolf Geinert war in der ersten Periode in der Stufe A14, wurde dann aber aufgrund einer gesetzlichen Änderung in A16 eingruppiert.
Da sich die Rahmenbedingungen seit der letzten Amtsperiode nicht geändert hatte, schlug die Verwaltung vor, eine Einstufung in die Gruppe A16 vorzunehmen. Neckarbischofsheim hat nämlich weiterhin 3 Ortsteile und ist großer Schulstandort mit Grundschule und Gymnasium. Die Aufgaben und die Verantwortung sowie auch die Präsenz des Bürgermeisters sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Dies rechtfertigt aus unserer Sicht und aus der Sicht der Verwaltung die Besoldungsstufe A16.
Leider wurde unserer Meinung nach nicht fair entschieden. Bis aus 2 Enthaltungen stimmten all unsere Kollegen (außer die 4 Mitglieder der Aktive Listed ein Mitglieder der CDU-Fraktion) gegen die Stufe A16 und für die Eingruppierung in A15.

Darunter auch viele Räte, die in der vergangenen Periode für eine A16 Eingruppierung gestimmt hatten. Damals waren es 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Verstehen kann und muss man das nicht.
Die Begründung der Kollegen warum eine Eingruppierung in A16 nicht erfolgen kann, war ein Vergleich der Nachbargemeinde Helmstadt-Bargen in welcher der Bürgermeister auch nur mit A15 eingruppiert ist.
Diese Entscheidungen finden wir nach wie vor nicht richtig. Die Botschaft, welche von der Entscheidung an den neu gewählten Bürgermeister Thomas Seidelmann getragen wird, ist sicherlich nicht positiv.

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